Atem-, Sprech- und Stimmlehrer sind überwiegend therapeutisch tätig, zum Beispiel in Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, sprachtherapeutischen Praxen oder interdisziplinären Einrichtungen. Sie haben laut Gesetz die gleichen Arbeitsmöglichkeiten wie Logopäden und behandeln dieselben Beschwerden und Erkrankungen. Atem-, Sprech- und Stimmlehrer dürfen therapeutische Maßnahmen mit den Krankenkassen abrechnen.

Schlaffhorst – Andersen

Die Ausbildung zur Atem-, Sprech- und Stimmlehrerin (ASSL) basiert auf den Studien der beiden Atem- und Gesangspädagoginnen Clara Schlaffhorst (1863–1945) und Hedwig Andersen (1866–1957). Die Methode Schlaffhorst-Andersen beruht auf der Erkenntnis, dass sich Atmung, Stimme und Bewegung gegenseitig beeinflussen.

Die belebende und regenerierende Wirkung gezielter Übungsformen wurden von ihnen bewusst eingesetzt, um physiologische Funktionen zu stärken und die Heilung verschiedener Atem- und Stimmstörungen herbeizuführen. Die umfassenden Auswirkungen dieser Arbeitsweise auf den ganzen Menschen waren Gegenstand der pädagogischen und forschenden Arbeit von Schlaffhorst und Andersen.

Ausbildung

Die Ausbildung zur Atem-, Stimm- und Sprechlehrerin kann man in drei Jahren an einer Berufsfachschule erwerben. Umfassende theoretische Kenntnisse und deren praktische Anwendung werden in dieser Zeit vermittelt.

Die Schüler lernen für sich selber an Atem, Stimme und Bewegung zu arbeiten, um diese Kenntnisse und Erfahrungen in pädagogischen, therapeutischen und musikalischen Arbeitsfeldern weitergeben zu können. Die ursprünglichen Inhalte der Methode Schlaffhorst-Andersen wurden im Laufe der Jahre auch an die Arbeit mit neurologischen Erkrankungen und kindlichen Störungsbildern angepasst.

Die Auszubildenden lernen darüber hinaus neue wissenschaftliche Erkenntnisse und moderne Behandlungsmethoden aus Medizin und Sprachtherapie kennen. Atem- Sprech- und Stimmlehrer sind durch ihre Ausbildung befähigt, in therapeutischen, pädagogischen und musikalischen Arbeitsfeldern tätig zu sein.