Logopädische Maßnahmen der Sprach-, Sprech- und Stimmtherapie werden von Ihrer Krankenkasse bezahlt. In der Regel stellt Ihr Arzt eine entsprechende Verordnung (Rezept) aus.
Bestimmte Teilaspekte einer Legasthenie können in der logopädischen Therapie behandelt werden (zum Beispiel Hörverarbeitungsstörungen), die von der Krankenkasse übernommen werden. Ein darüber hinaus gehendes Legasthenietraining wird in der Regel von den Eltern privat bezahlt. In bestimmten Fällen ist eine finanzielle Förderung durch das Jugendamt möglich.
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